Rechtsprechunge und Gericht im Mittelalter
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Rechtsprechunge und Gericht im Mittelalter
Huhu ihr Lieben
Da es immer wieder zu Dissusionen gerade zu Recht und Gesetz in Fema gibt, habe ich mir mal die Mühe gemacht und ein bissel recherchiert. Als erstes Mal solltet ihr euch verabschieden von dem, was wir heute kennen. Das gab es alles noch nicht. Es gab kein CSI, keine Spurensicherung etc. Korrigiert mich wenn ich falsch liege...aber in Fema ist es doch so, das alle Macht von der Fürstin ausgeht. Und diese hat verfügt, das alles was mit dem Gesetz zu tun hat in den Händen des Hauptmanns liegt. Dieser wiederum setzt das zusammen mit seinen Wachen um. Also ist das, was er sagt und veranlasst der Wille der Fürstin .. und somit Recht und Gesetz in Fema, solange sie ihm nichts anderes mitteilt. Soetwas wie einen Anwalt / Strafverteidiger vor Gericht gab es nicht ! Und sowas wie eine "faire Verhandlung" war auch nicht an der Tagesordung.
"Heutzutage ist die staatliche Gewalt in die Judikative, die Exekutive und die Legislative aufgeteilt.
Im Mittelalter gab es jedoch diese Gewaltenteilung nicht, sondern die gesamte Rechtssprechung, oft aber auch die Rechtssetzung (Gesetzgebung) und der Vollzug der Strafen lag in einer Hand, die in der Regel allenfalls von einer höheren Gewalt, etwa dem König, kontrolliert wurde - oft aber auch nicht. Dies führte dazu, dass nicht selten unschuldige Menschen nur auf Grund einer bloßen Anschuldigung verurteilt wurden.
Anders als in unserer heutigen Zeit wurden keine Strafen im Sinne eines Gefängnisaufenthalts ausgesprochen, sondern allenfalls Schuldner bis zur Begleichung ihrer Schuld oder auch Geiseln bzw. in der Schlacht gefangen genommene Feinde bis zur Zahlung eines Lösegeldes in Haft gehalten.
Für "normale" Straftaten hingegen wurden schon bei kleinen Delikten Körperstrafen verhängt und nicht selten wurde auch die Folter angewandt, um ein Geständnis zu erreichen, das eigentlich der Verurteilung vorangehen sollte.
Strafnachlass war sehr selten. Selbst Täter, welche ihre Tat tief bereuten, wurden nicht nur zum Tode, verurteilt sondern auch tatsächlich hingerichtet; ein wesentlicher Grund dafür war, dass im europäischen, d.h. christlichen Mittelalter der Glaube an ein Leben nach dem Tode - und eine Vergeltung im Jenseits, d.h. in der Hölle bzw. im Fegefeuer - allgemein verbreitet war. In diesem Sinne glaubte man, dass zum Tode Verurteilte, die ihre gerechte Strafe schon in dieser Welt erduldet und somit Buße getan hatten, nach dem Ableben ohne Schuld im Jenseits weiter leben könnten - und zwar im Himmel.
Das mittelalterliche Strafgesetz war also zum größten Teil vom Glauben geprägt, was ansatzweise die uns oft so grausam erscheinenden Methoden dieser Zeit erklärt."
Nehmen wir mal als Fall Beispiel Wilbur, den Honigdieb.
"Wenn Herren in ihrem Machtbereich über die Gerichtshoheit verfügten, blieben unabhängige Rechtsfindung und Gleichbehandlung vor Gericht zuweilen auf der Strecke. Bei Streitigkeiten zwischen einem ihrer Untertanen und einem Auswärtigen musste der Fremde mit einer möglichen Befangenheit dieses Gerichtes rechnen. Auch hochgestellte Persönlichkeiten hatten aufgrund ihrer Beziehungen meist bessere Chancen vor Gericht als die "kleinen Leute"."
Heisst soviel wie : Wilbur von Außerhalb hat sich an den Vorräten der Stadt Fema..und somit an dem Eigentum der Fürstin persönlich vergriffen. Er wurde geschnappt und als der Schuldige angesehen. Ob er schuldig oder unschuldig ist steht nicht zur Debatte. Für das Gericht wird er es sein. also wird er dann auch zu irgend was verurteilt werden.
Ich poste euch mal ein paar Links, wo ihr ein bissel was nachlesen könnt
http://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/glossar/alphabet/r/recht-im-mittelalter.html
http://www.lehnswesen.de/page/html_strafrecht.html
http://www.siborgs.de/ArsMagica/stonehenge1229/Recht.pdf
Liebe Grüße
Moonie
Da es immer wieder zu Dissusionen gerade zu Recht und Gesetz in Fema gibt, habe ich mir mal die Mühe gemacht und ein bissel recherchiert. Als erstes Mal solltet ihr euch verabschieden von dem, was wir heute kennen. Das gab es alles noch nicht. Es gab kein CSI, keine Spurensicherung etc. Korrigiert mich wenn ich falsch liege...aber in Fema ist es doch so, das alle Macht von der Fürstin ausgeht. Und diese hat verfügt, das alles was mit dem Gesetz zu tun hat in den Händen des Hauptmanns liegt. Dieser wiederum setzt das zusammen mit seinen Wachen um. Also ist das, was er sagt und veranlasst der Wille der Fürstin .. und somit Recht und Gesetz in Fema, solange sie ihm nichts anderes mitteilt. Soetwas wie einen Anwalt / Strafverteidiger vor Gericht gab es nicht ! Und sowas wie eine "faire Verhandlung" war auch nicht an der Tagesordung.
"Heutzutage ist die staatliche Gewalt in die Judikative, die Exekutive und die Legislative aufgeteilt.
Im Mittelalter gab es jedoch diese Gewaltenteilung nicht, sondern die gesamte Rechtssprechung, oft aber auch die Rechtssetzung (Gesetzgebung) und der Vollzug der Strafen lag in einer Hand, die in der Regel allenfalls von einer höheren Gewalt, etwa dem König, kontrolliert wurde - oft aber auch nicht. Dies führte dazu, dass nicht selten unschuldige Menschen nur auf Grund einer bloßen Anschuldigung verurteilt wurden.
Anders als in unserer heutigen Zeit wurden keine Strafen im Sinne eines Gefängnisaufenthalts ausgesprochen, sondern allenfalls Schuldner bis zur Begleichung ihrer Schuld oder auch Geiseln bzw. in der Schlacht gefangen genommene Feinde bis zur Zahlung eines Lösegeldes in Haft gehalten.
Für "normale" Straftaten hingegen wurden schon bei kleinen Delikten Körperstrafen verhängt und nicht selten wurde auch die Folter angewandt, um ein Geständnis zu erreichen, das eigentlich der Verurteilung vorangehen sollte.
Strafnachlass war sehr selten. Selbst Täter, welche ihre Tat tief bereuten, wurden nicht nur zum Tode, verurteilt sondern auch tatsächlich hingerichtet; ein wesentlicher Grund dafür war, dass im europäischen, d.h. christlichen Mittelalter der Glaube an ein Leben nach dem Tode - und eine Vergeltung im Jenseits, d.h. in der Hölle bzw. im Fegefeuer - allgemein verbreitet war. In diesem Sinne glaubte man, dass zum Tode Verurteilte, die ihre gerechte Strafe schon in dieser Welt erduldet und somit Buße getan hatten, nach dem Ableben ohne Schuld im Jenseits weiter leben könnten - und zwar im Himmel.
Das mittelalterliche Strafgesetz war also zum größten Teil vom Glauben geprägt, was ansatzweise die uns oft so grausam erscheinenden Methoden dieser Zeit erklärt."
Nehmen wir mal als Fall Beispiel Wilbur, den Honigdieb.
"Wenn Herren in ihrem Machtbereich über die Gerichtshoheit verfügten, blieben unabhängige Rechtsfindung und Gleichbehandlung vor Gericht zuweilen auf der Strecke. Bei Streitigkeiten zwischen einem ihrer Untertanen und einem Auswärtigen musste der Fremde mit einer möglichen Befangenheit dieses Gerichtes rechnen. Auch hochgestellte Persönlichkeiten hatten aufgrund ihrer Beziehungen meist bessere Chancen vor Gericht als die "kleinen Leute"."
Heisst soviel wie : Wilbur von Außerhalb hat sich an den Vorräten der Stadt Fema..und somit an dem Eigentum der Fürstin persönlich vergriffen. Er wurde geschnappt und als der Schuldige angesehen. Ob er schuldig oder unschuldig ist steht nicht zur Debatte. Für das Gericht wird er es sein. also wird er dann auch zu irgend was verurteilt werden.
Ich poste euch mal ein paar Links, wo ihr ein bissel was nachlesen könnt
http://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/glossar/alphabet/r/recht-im-mittelalter.html
http://www.lehnswesen.de/page/html_strafrecht.html
http://www.siborgs.de/ArsMagica/stonehenge1229/Recht.pdf
Liebe Grüße
Moonie
Moonie McMillan- Anzahl der Beiträge : 14
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Alter : 54
Ort : Hamburg
Re: Rechtsprechunge und Gericht im Mittelalter
Hallo Mooni, ich finde es toll das du dir deine gedanken zu dem Thema gemacht hast was anscheinend viele gerade beschäftigt.
Also ich bin da anderer Meinung wie du
Du sagst :"Soetwas wie einen Anwalt / Strafverteidiger vor Gericht gab es nicht ! Und sowas wie eine "faire Verhandlung" war auch nicht an der Tagesordung."
Wie auch da habe auch ich das Internet mal eben gefragt was es dazu sagt und ich bekomme folgende Information:
"Mit der Rezeption des römischen Rechts ab dem Hochmittelalter in Europa wurde das Gerichtsverfahren professionalisiert und es entstanden dazu Funktionen, die mit ausgebildeten Juristen besetzt wurden. "
Desweiteren steht in deinem Link etwas weiter unten etwas über die Gerichtsverhandlungen im 12. und frühen 13. Jahrhundert
"Die Gerichtsverhandlung
Die Gerichtsverhandlungen im 12. und frühen 13. Jahrhundert bestanden aus einem Kläger und einem Angeklagten, die von einem unparteiischen Richter angehört wurden. Beide mussten einen Eid ablegen, um ihre Glaubwürdigkeit zu beweisen. Der Meineid galt als Todsünde, die von Gott sofort bestraft wurde. Die beiden Beteiligten konnten Freunde hinzuziehen, die ebenfalls einen Eid ablegten. Allerdings bezeugten sie meist nicht etwas, was sie selbst gesehen hatten, sondern nur die Glaubwürdigkeit des Be- oder Angeklagten.
Schon bald merkte man jedoch, dass der Meineid selten eine unmittelbare Strafe Gottes nach sich zog. Die Mühelosigkeit, mit der die Gerichtsbarkeit getäuscht werden konnte, führte zu der Entwicklung eines Alternativprozesses: das Gottesurteil. Die Idee: Recht verleiht Macht. Grundsätzlich gab es zwei verschiedene Sorten von Urteilen: Die, an denen beide Parteien teilnahmen, und jene, bei denen nur der Angeklagte betroffen war.
Zu ersten Sorte zählt das Duell, welches jedoch nicht tödlich enden muss. Aber es gibt auch andereVarianten, so standen zum Beispiel die beiden Parteien mit erhobenen Armen vor einem Kreuz. Wer zuerst die Arme sinken lässt, hat verloren, da Gott dem Sieger Kraft gegeben hat.
Bei der zweiten Version des Gottesurteils ging es nur darum, die Schuld des Angeklagten zu beweisen oder zu widerlegen. Beispielsweise wurde dem Beschuldigten ein Stück geweihtes Brot in den Mund gelegt. Konnte er es herunterschlucken, war er unschuldig. Aber es gab auch andere, gewaltsamere Möglichkeiten. Bleiben die Hände unverletzt, wenn man sie in kochendes Wasser taucht, so ist die Unschuld bewiesen. Dies kann man schon als Folter ansehen, da viele Beschuldigte bei der Aussicht, sich die Hände zu verbrühen, zu einem Geständnis verleitet wurden.
Das Gottesurteil geriet mit der Zeit jedoch immer mehr unter Beschuss, nicht zuletzt wegen der Tatsache, dass die Bedingung, ein einzelnes Urteil zu überleben, nichts anderes war, als ein Wunder zu verlangen. Dies widerspricht dem biblischen Gebot 'Du sollst Gott deinen Herrn nicht herausfordern'. Auf dem 4. Lateranischen Konzil wurde 1215 die Gerichtsverhandlung durch Gottesurteil verboten. Stattdessen übernahm man die Verhandlung per inquisitionem von den weltlichen Gerichten, die im 9. Jahrhundert von Karl dem Grossen eingeführt wurde."
Also im Falle Wildbur muß die Fürstin auf der Anklageseite und der Wildbur auf der Seite des Angeklagten stehen
Weil wie du ja sagst, es gibt kein CSI....ect, so gab es damals auch keine Staatsanwaltschaft die angeklagt hat
Ob das hier jetzt eine große Diskussion wird?
Also ich bin da anderer Meinung wie du
Du sagst :"Soetwas wie einen Anwalt / Strafverteidiger vor Gericht gab es nicht ! Und sowas wie eine "faire Verhandlung" war auch nicht an der Tagesordung."
Wie auch da habe auch ich das Internet mal eben gefragt was es dazu sagt und ich bekomme folgende Information:
"Mit der Rezeption des römischen Rechts ab dem Hochmittelalter in Europa wurde das Gerichtsverfahren professionalisiert und es entstanden dazu Funktionen, die mit ausgebildeten Juristen besetzt wurden. "
Desweiteren steht in deinem Link etwas weiter unten etwas über die Gerichtsverhandlungen im 12. und frühen 13. Jahrhundert
"Die Gerichtsverhandlung
Die Gerichtsverhandlungen im 12. und frühen 13. Jahrhundert bestanden aus einem Kläger und einem Angeklagten, die von einem unparteiischen Richter angehört wurden. Beide mussten einen Eid ablegen, um ihre Glaubwürdigkeit zu beweisen. Der Meineid galt als Todsünde, die von Gott sofort bestraft wurde. Die beiden Beteiligten konnten Freunde hinzuziehen, die ebenfalls einen Eid ablegten. Allerdings bezeugten sie meist nicht etwas, was sie selbst gesehen hatten, sondern nur die Glaubwürdigkeit des Be- oder Angeklagten.
Schon bald merkte man jedoch, dass der Meineid selten eine unmittelbare Strafe Gottes nach sich zog. Die Mühelosigkeit, mit der die Gerichtsbarkeit getäuscht werden konnte, führte zu der Entwicklung eines Alternativprozesses: das Gottesurteil. Die Idee: Recht verleiht Macht. Grundsätzlich gab es zwei verschiedene Sorten von Urteilen: Die, an denen beide Parteien teilnahmen, und jene, bei denen nur der Angeklagte betroffen war.
Zu ersten Sorte zählt das Duell, welches jedoch nicht tödlich enden muss. Aber es gibt auch andereVarianten, so standen zum Beispiel die beiden Parteien mit erhobenen Armen vor einem Kreuz. Wer zuerst die Arme sinken lässt, hat verloren, da Gott dem Sieger Kraft gegeben hat.
Bei der zweiten Version des Gottesurteils ging es nur darum, die Schuld des Angeklagten zu beweisen oder zu widerlegen. Beispielsweise wurde dem Beschuldigten ein Stück geweihtes Brot in den Mund gelegt. Konnte er es herunterschlucken, war er unschuldig. Aber es gab auch andere, gewaltsamere Möglichkeiten. Bleiben die Hände unverletzt, wenn man sie in kochendes Wasser taucht, so ist die Unschuld bewiesen. Dies kann man schon als Folter ansehen, da viele Beschuldigte bei der Aussicht, sich die Hände zu verbrühen, zu einem Geständnis verleitet wurden.
Das Gottesurteil geriet mit der Zeit jedoch immer mehr unter Beschuss, nicht zuletzt wegen der Tatsache, dass die Bedingung, ein einzelnes Urteil zu überleben, nichts anderes war, als ein Wunder zu verlangen. Dies widerspricht dem biblischen Gebot 'Du sollst Gott deinen Herrn nicht herausfordern'. Auf dem 4. Lateranischen Konzil wurde 1215 die Gerichtsverhandlung durch Gottesurteil verboten. Stattdessen übernahm man die Verhandlung per inquisitionem von den weltlichen Gerichten, die im 9. Jahrhundert von Karl dem Grossen eingeführt wurde."
Also im Falle Wildbur muß die Fürstin auf der Anklageseite und der Wildbur auf der Seite des Angeklagten stehen
Weil wie du ja sagst, es gibt kein CSI....ect, so gab es damals auch keine Staatsanwaltschaft die angeklagt hat
Ob das hier jetzt eine große Diskussion wird?
Wildbur- Anzahl der Beiträge : 1
Anmeldedatum : 07.03.12
Re: Rechtsprechunge und Gericht im Mittelalter
Huhuuu...
Japp...genau...es waren ausgebildete Juristen da. Aber nicht so wie du denkst *grinsel* . Denn auch da habe ich mich mal durchgewühlt. Die Advokaten bzw. Prokurator / Kammerprokurator hatte andere Aufgaben als die Verteidigung eines fiesen Honigdiebes *lach und zunge rausstreck*.
Bei dir würde das dann so ausshen : Du auf der einen Seite. Gräfin Nicole auf der anderen (denn ihr obliegen die Vorräte der Stadt) und als Richter dann die Fürstin. Deine einzige Verteidigung ist deine Aussage. Dabei kannste froh sein, das dir kein Geständniss unter der Folter abgepresst wurde. (auaaaaa...obwohl...war das nicht schon Folter für dich, das wir den lecker Met vor deinen Augen geschlürft haben? *fg*). Die Fürstin wird als Richterin nicht gerade unparteiisch sein. Du kannst Leumundszeugen bringe, die bestätigen, was für ein lieber und gesetztes braver Mann du doch bist...oder es auf ein Gottesurteil ankommen lassen....(wääääh...)
Ich habe den Beitrag angefangen, nachdem der Herr Advokt Edler anfing , das er dich vor Gericht verteidigen will und es hat mich intressiert, wie sowas denn im Mittelalter ablief. Besonders die Wikkür finde ich immer wieder aus heutiger Sicht erschreckend.... *grusel*
Lieben Gruß
Moonie
Japp...genau...es waren ausgebildete Juristen da. Aber nicht so wie du denkst *grinsel* . Denn auch da habe ich mich mal durchgewühlt. Die Advokaten bzw. Prokurator / Kammerprokurator hatte andere Aufgaben als die Verteidigung eines fiesen Honigdiebes *lach und zunge rausstreck*.
Bei dir würde das dann so ausshen : Du auf der einen Seite. Gräfin Nicole auf der anderen (denn ihr obliegen die Vorräte der Stadt) und als Richter dann die Fürstin. Deine einzige Verteidigung ist deine Aussage. Dabei kannste froh sein, das dir kein Geständniss unter der Folter abgepresst wurde. (auaaaaa...obwohl...war das nicht schon Folter für dich, das wir den lecker Met vor deinen Augen geschlürft haben? *fg*). Die Fürstin wird als Richterin nicht gerade unparteiisch sein. Du kannst Leumundszeugen bringe, die bestätigen, was für ein lieber und gesetztes braver Mann du doch bist...oder es auf ein Gottesurteil ankommen lassen....(wääääh...)
Ich habe den Beitrag angefangen, nachdem der Herr Advokt Edler anfing , das er dich vor Gericht verteidigen will und es hat mich intressiert, wie sowas denn im Mittelalter ablief. Besonders die Wikkür finde ich immer wieder aus heutiger Sicht erschreckend.... *grusel*
Lieben Gruß
Moonie
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